Wenn ein Rechtsstreit begründet ist und einigermaßen Aussicht auf Erfolg hat, übernimmt der Staat die Kosten für den Anwalt und den Prozess. Mit dieser Regelung sollen auch Geringverdiener ihr Recht vor Gericht durchsetzen können. Nach neuesten Erhebungen liegt Deutschland mit seinen staatlichen Aufwendungen für Prozesskosten- und Beratungshilfe trotz starker Ausgabensteigerungen (z.B. für Verfahren im Zusammenhang mit sogenannten „Hartz IV“-Leistungen) im internationalen Vergleich weit hinten. Trotzdem möchte der Gesetzgeber durch ein Gesetzesvorhaben auch diese Kosten noch weiter begrenzen.
Was muss man tun, um derzeit diese Hilfen vom Staat zu erhalten?
Rechtsfragen, die nicht sofort gerichtlich geklärt werden müssen, können von der Staatskasse im Rahmen der Beratungshilfe erstattet werden. Dies ist demnach grundsätzlich möglich für außergerichtliche Beratungen oder Vertretungen durch Rechtsanwälte. Die Beratungshilfe wird nur auf Antrag gewährt, über welchen das Amtsgericht entscheidet, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen Wohnort hat. Der Antragsteller kann dort direkt mündlich vorstellig werden und einen Berechtigungsschein erhalten, mit welchem er dann einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen kann. Voraussetzung für die Erteilung des Berechtigungsscheins ist, dass jemand nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits ganz oder zum Teil zu bestreiten und das rechtliche Interesse hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht nur mutwillig erscheint. Zehn Euro müssen dann dem Rechtsanwalt gezahlt werden, die übrigen Gebühren rechnet der Rechtsanwalt direkt mit der Staatskasse ab.
Ist eine einvernehmliche, außergerichtliche Einigung nicht möglich, so kann Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen, das heißt, nach einem entsprechenden Antrag bei dem jeweiligen Gericht kann der Staat die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten übernehmen. Dies gilt grundsätzlich für alle gerichtlichen Verfahren, wie beispielsweise für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Arbeits- , Verwaltungs- und sozialrechtliche Streitigkeiten. Zu beachten ist hier allerdings, dass die Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Partei im Falle eines verlorenen Prozesses gezahlt werden müssen. Dieses Risiko wird aber von dem beratenden Rechtsanwalt vorab erläutert. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe sind - wie oben dargestellt bei der Beratungshilfe - zunächst zu prüfen. Sofern die Einkommensverhältnisse es ermöglichen, kann vom zuständigen Gericht entschieden werden, dass die Prozesskostenhilfe in Raten zurück gezahlt werden muss.
2. Rechtsanwaltsvergütung
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, seine Tätigkeiten gegenüber dem Mandanten nach der gesetzlichen Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abzurechnen. Niederiger Gebühren als die gesetzlichen, darf der Rechtsanwalt nur im Einzelfall mit dem Mandanten für den außergerichtlichen Bereich vereinbaren; eine solche Vereinbarung soll schriftlich erfolgen. Höhere Gebühren als die gesetzlichen Gebühren kann der Rechtsanwalt nur aufgrund einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung in Rechnung stellen. Insbesondere im Zivilrecht rechnet der Rechtsanwalt seine Gebühren üblicherweise nach dem dem Fall zugrunde liegenden Gegenstandswert oder Streitwert ab. Die Höhe der Gebühren ist dann von der Höhe des Gegenstandswertes abhängig, so dass bei einem hohen Gegenstandswert auch mit einer hohen Vergütung gerechnet werden muss.
Im außergerichtlichen Bereich sowie in manchen Sozialgerichtsverfahren gibt der Gesetzgeber dem Rechtsanwalt in einer bestimmten Größenordnung Rahmengebühren vor, wobei innerhalb des Rahmens der Rechtsanwalt seine Gebühren nach billigem Ermessen verbindlich für den Mandanten festlegen kann. Streitigkeiten über die Angemessenheit dieser Gebühren müssen ggf. vor einem Zivilgericht geklärt werden.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz honoriert es, wenn es dem Rechtsanwalt gelingt, ohne gerichtliche Hilfe eine für den Mandanten vernünftige Einigung mit einem Gegener herbei zu führen. Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt über die Möglichkeiten hierzu beraten. Sollte dies zu höheren Anwaltsgebühren führen, bedenken Sie, dass eine gerichtliche Klärung das Risiko trägt, dass im Verlierensfall auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des gegnerischen Anwalts getragen werden müssen.
Unklarheiten hinsichtlich der Vergütungsfrage sollten von Ihnen schnell und direkt angesprochen und mit Ihrem Rechtsanwalt geklärt werden.
3. Kontaktformular
Sie haben hier die Möglichkeit einer unverbindlichen Kontaktaufnahme zur Kanzlei.